Hier einige Länder und ihre Einreisebestimmungen:
Alle Angaben sollen nur als Anhaltspunkt dienen und sind ohne Gewähr, rechtzeitig vor einer Urlaubsreise, sollten Sie jedoch die Angaben
bei der jeweiligen Botschaft im Internet auf ihre Aktuallität prüfen.

Reiseland Tollwut-Impfzeugnis Sonstiges
Belgien nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt;
max. 3 Monate alt für Hunde jünger als 3 Monate und Katzen
 
Bulgarien nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt  Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt, nicht älter als 10 Tage
Dänemark nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt   
Deutschland nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt   
Finnland nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt  Bandwurmbehandlung mit Praziquantel max. 2 Tage vor Einreise
Frankreich nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt  Mitnahme von höchstens 3 Tieren, davon nur 1 Tier zw. 3-6 Monaten. Ansonsten Sondergenehmigung erforderlich. Tiere, die jünger als 4 Monate sind, dürfen nicht eingeführt werden. Verbot der Einfuhr von: Pitbull.
Griechenland nicht älter als ein Jahr und mindestens 15 Tage vor der Abreise ausgestellt  Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt
Großbritannien Bestätigung mit Blutprobe. Die Blutprobe kann z.B. vom Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, 35392 Gießen, untersucht werden und muss einen Tollwut-Titer von mindestens 0,5 I.E. erreichen. Kennzeichnung mit Mikrochip (z.B. Indexel) vor Tollwutimpfung. Einreise frühestens 6 Monate nach Bestätigung des Tollwut-Titers. Mindestimpfalter gegen Tollwut: 3 Monate, Blutprobe 30 Tage nach Impfung. 24-48 h vor Einreise Zeckenbehandlung sowie Bandwurmbehandlung mit Praziquantel max. 2 Tage vor Einreise. Unterzeichnete Erklärung, dass Tier 6 Monate vor Einreise nicht außerhalb westeuropäischer Staaten gewesen ist (Formular vom Transportunternehmen). Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt.
Irland 6 Monate Quarantäne, außer bei Einreise über Vereinigtes Königreich (siehe dort)
Italien nicht älter als 11 Monate und mindestens 20 Tage vor der Abreise ausgestellt  Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt, nicht älter als 30 Tage. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Kroatien nicht älter als 6 Monate und mindestens 15 Tage vor der Abreise ausgestellt   
Liechtenstein nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt   
Luxemburg nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt  Für Hunde ist zusätzlich eine Impfung gegen Staupe vorgeschrieben. Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip).
Niederlande nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt  Verbot der Einfuhr von Pitbull.
Norwegen Tollwutimpfzeugnis:
Bestätigung mit Blutprobe. Einfuhrgenehmigung, Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip), Tollwut: Mindestimpfalter 3 Monate (Hund), 12 Monate (Katze), Blutprobe frühestens 120 Tage nach Impfung. Die Blutprobe kann z.B. vom Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, 35392 Gießen, untersucht werden und muss einen Tollwut-Titer von mindestens 0,5 I.E. erreichen. Weitere Titerbestimmungen können beim Hund entfallen, wenn der Titer einmal erreicht und regelmäßig nachgeimpft wird. Bandwurmbehandlung mit Praziquantel max. 2 Tage vor Einreise, zusätzlich 7 Tage nach Einreise.
Einfaches Gesundheitszeugnis, von der Tierärztin/ vom Tierarzt ausgestellt, nicht älter als 10 Tage. Hunde: Staupe/ Leptospirose-Impfung (max. 2 bzw. 1 Jahr alt). Staupe: Mindestalter 8 Wochen.
Verbot der Einfuhr von:
Pitbull, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Dogo Argentino.
Österreich mind. 30 Tage, max. 12 (Hund) bzw. 6 (Katze) Monate alt  
Polen nicht älter als ein Jahr und mindestens 21 Tage vor der Abreise ausgestellt  Einfaches Gesundheitszeugnis, von der Tierärztin/ vom Tierarzt ausgestellt
Portugal nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt  Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Rumänien nicht älter als ein Jahr (Hund); nicht älter als 6 Monate (Katze) und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt  Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage.
Schweden Bestätigung mit Blutprobe. Tollwut: Mindestimpfalter 3 Monate (Hund), 12 Monate (Katze), Blutprobe frühestens 120 Tage nach Impfung. Die Blutprobe kann z.B. vom Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, 35392 Gießen, untersucht werden und muss einen Tollwut-Titer von mindestens 0,5 I.E. erreichen. Weitere Titerbestimmungen können beim Hund entfallen, wenn der Titer einmal erreicht und regelmäßig nachgeimpft wird. Bandwurmbehandlung mit Praziquantel max. 2 Tage vor Einreise. Einfaches Gesundheitszeugnis, von der Tierärztin/ vom Tierarzt ausgestellt, nicht älter als 10 Tage. Einfuhrgenehmigung, Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip), Hunde: Staupe/ Leptospirose-Impfung (max. 2 bzw. 1 Jahr alt). Staupe: Mindestalter 8 Wochen.
Schweiz nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt   
Slowak. Rep. nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt  Impfung gegen Staupe/ HCC/ Leptospirose/ Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. Bei Aufenthalt über einem Monat: Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Slowenien nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt  Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage.
Spanien nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt. 
Hunde und Katzen unter 3 Monaten sind von der Impfpflicht befreit.
Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt, nicht älter als 10 Tage sowie ein internationaler Impfpass.
Tschech. Rep. nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt  Impfung gegen Staupe/HCC/Leptospirose/Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. Bei Aufenthalt über einem Monat: Einfuhrgenehmigung erforderlich
Türkei nicht älter als 6 Monate und mindestens 15 Tage vor der Abreise ausgestellt  Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 2 Tage.
Ungarn nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt  Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 8 Tage. Für Hunde ist zusätzlich eine Impfung gegen Staupe vorgeschrieben.
USA nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt (gilt nur für Hunde) Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Hawaii, Amerikanisch Samoa und Guam unterliegen Quarantänebestimmungen, da sie tollwutfrei sind.

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