Reiseland |
Tollwut-Impfzeugnis |
Sonstiges |
Belgien |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt;
max. 3 Monate alt für Hunde jünger als 3 Monate und Katzen |
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Bulgarien |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt, nicht älter als 10 Tage |
Dänemark |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
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Deutschland |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
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Finnland |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Bandwurmbehandlung mit Praziquantel max. 2 Tage vor Einreise |
Frankreich |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Mitnahme von höchstens 3 Tieren, davon nur 1 Tier zw. 3-6 Monaten. Ansonsten Sondergenehmigung erforderlich. Tiere, die jünger als 4 Monate sind, dürfen nicht eingeführt werden. Verbot der Einfuhr von: Pitbull. |
Griechenland |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 15 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt |
Großbritannien |
Bestätigung mit Blutprobe. Die Blutprobe kann z.B. vom Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, 35392 Gießen, untersucht werden und muss einen Tollwut-Titer von mindestens 0,5 I.E. erreichen. Kennzeichnung mit Mikrochip (z.B. Indexel) vor Tollwutimpfung. Einreise frühestens 6 Monate nach Bestätigung des Tollwut-Titers. Mindestimpfalter gegen Tollwut: 3 Monate, Blutprobe 30 Tage nach Impfung. 24-48 h vor Einreise Zeckenbehandlung sowie Bandwurmbehandlung mit Praziquantel max. 2 Tage vor Einreise. Unterzeichnete Erklärung, dass Tier 6 Monate vor Einreise nicht außerhalb westeuropäischer Staaten gewesen ist (Formular vom Transportunternehmen). Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt. |
Irland |
6 Monate Quarantäne, außer bei Einreise über Vereinigtes Königreich (siehe dort) |
Italien |
nicht älter als 11 Monate und mindestens 20 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt, nicht älter als 30 Tage. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. |
Kroatien |
nicht älter als 6 Monate und mindestens 15 Tage vor der Abreise ausgestellt |
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Liechtenstein |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
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Luxemburg |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Für Hunde ist zusätzlich eine Impfung gegen Staupe vorgeschrieben. Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip). |
Niederlande |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Verbot der Einfuhr von Pitbull. |
Norwegen |
Tollwutimpfzeugnis:
Bestätigung mit Blutprobe. Einfuhrgenehmigung, Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip), Tollwut: Mindestimpfalter 3 Monate (Hund), 12 Monate (Katze), Blutprobe frühestens 120 Tage nach Impfung. Die Blutprobe kann z.B. vom Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, 35392 Gießen, untersucht werden und muss einen Tollwut-Titer von mindestens 0,5 I.E. erreichen. Weitere Titerbestimmungen können beim Hund entfallen, wenn der Titer einmal erreicht und regelmäßig nachgeimpft wird. Bandwurmbehandlung mit Praziquantel max. 2 Tage vor Einreise, zusätzlich 7 Tage nach Einreise.
Einfaches Gesundheitszeugnis, von der Tierärztin/ vom Tierarzt ausgestellt, nicht älter als 10 Tage. Hunde: Staupe/ Leptospirose-Impfung (max. 2 bzw. 1 Jahr alt). Staupe: Mindestalter 8 Wochen.
Verbot der Einfuhr von: Pitbull, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Dogo Argentino. |
Österreich |
mind. 30 Tage, max. 12 (Hund) bzw. 6 (Katze) Monate alt |
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Polen |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 21 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Einfaches Gesundheitszeugnis, von der Tierärztin/ vom Tierarzt ausgestellt |
Portugal |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. |
Rumänien |
nicht älter als ein Jahr (Hund); nicht älter als 6 Monate (Katze) und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage. |
Schweden |
Bestätigung mit Blutprobe. Tollwut: Mindestimpfalter 3 Monate (Hund), 12 Monate (Katze), Blutprobe frühestens 120 Tage nach Impfung. Die Blutprobe kann z.B. vom Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, 35392 Gießen, untersucht werden und muss einen Tollwut-Titer von mindestens 0,5 I.E. erreichen. Weitere Titerbestimmungen können beim Hund entfallen, wenn der Titer einmal erreicht und regelmäßig nachgeimpft wird. Bandwurmbehandlung mit Praziquantel max. 2 Tage vor Einreise. Einfaches Gesundheitszeugnis, von der Tierärztin/ vom Tierarzt ausgestellt, nicht älter als 10 Tage. Einfuhrgenehmigung, Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip), Hunde: Staupe/ Leptospirose-Impfung (max. 2 bzw. 1 Jahr alt). Staupe: Mindestalter 8 Wochen. |
Schweiz |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
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Slowak. Rep. |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Impfung gegen Staupe/ HCC/ Leptospirose/ Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. Bei Aufenthalt über einem Monat: Einfuhrgenehmigung erforderlich. |
Slowenien |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage. |
Spanien |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt.
Hunde und Katzen unter 3 Monaten sind von der Impfpflicht befreit. |
Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt, nicht älter als 10 Tage sowie ein internationaler Impfpass. |
Tschech. Rep. |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Impfung gegen Staupe/HCC/Leptospirose/Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. Bei Aufenthalt über einem Monat: Einfuhrgenehmigung erforderlich |
Türkei |
nicht älter als 6 Monate und mindestens 15 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 2 Tage. |
Ungarn |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 8 Tage. Für Hunde ist zusätzlich eine Impfung gegen Staupe vorgeschrieben. |
USA |
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt (gilt nur für Hunde) |
Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Hawaii, Amerikanisch Samoa und Guam unterliegen Quarantänebestimmungen, da sie tollwutfrei sind.
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